Beitragsrichtlinie des Vereins für Rostocker Geschichte e.V.
1. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein für Rostocker Geschichte wird als Jahresbeitrag erhoben. Eine Rückerstattung oder anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages im Falle der Beendigung einer Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr erfolgt nicht.
2. Der Mitgliedsbeitrag für das neue Geschäftsjahr wird jeweils zum 15. Februar fällig. Jedes Mitglied lässt ihn dem Konto bei der Ostseesparkasse Rostock, Konto-Nr. 201 032 295, BLZ 130 500 00,IBAN DE31 1305 0000 0201 0322 95 gutschreiben. Die Beitragszahlung hat grundsätzlich bargeldlos zu erfolgen. Säumigen wird bis zum Ende des II. Quartals des jeweiligen Geschäftsjahres eine schriftliche Erinnerung gegeben.
3. Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:
a) natürliche Personen (ab vollendetem 16. Lebensjahr)
allgemeiner Mitgliedsbeitrag: |
EUR 40,00 |
Schüler: |
frei |
Auszubildende und Studenten: |
EUR 25,00 |
Wehr- und Wehrersatzdienstleistende: |
EUR 25,00 |
Arbeitslose: |
EUR 25,00 |
Senioren: |
EUR 25,00 |
(Maßgeblich ist der Status am 15. Februar des jeweiligen Geschäftsjahres. Das Mitglied kann aufgefordert werden, die Ermäßigungsberechtigung geeignet nachzuweisen.)
Mitgliedsbeitrag für Ehrenmitglieder: frei
b) juristische Personen
Mitgliedsbeitrag für gemeinnützig tätige juristische Personen: (geeigneter Nachweis kann eingefordert werden.) |
frei |
Mitgliedsbeitrag für juristische Personen: |
EUR 50,00 |
Mitgliedsbeitrag für gewerblich tätige juristische Personen: |
EUR 100,00 |
Rostock, 2025